Bei gesetzlich Versicherten muss die Behandlung in der Regel innerhalb von 28 Kalendertagen nach Verordnung beginnen. Ist auf dem Rezept ein dringlicher Behandlungsbedarf vermerkt, muss der erste Termin innerhalb von 14 Kalendertagen stattfinden.
Für Privatversicherte gelten diese Fristen in der Regel nicht. Wir empfehlen dennoch, sich möglichst zeitnah bei uns zu melden.

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